Heiraten - oder besser doch nicht?

Heiraten-ja-oder-nein

Heiraten- ja oder nein?

Liebt ihr euch wirklich? Das kann man sich nämlich noch so oft sagen, wirklich merken tut der Partner es erst durch Taten und Gesten. Die fünf Sprachen der Liebe sind laut Chapman:

  • Bestätigung – dem anderen klare Komplimente machen, ihn oder sie wertschätzen.
  • Gemeinsame Zeit – und hier gilt nicht, gemeinsam auf dem Sofa zu liegen und eine Serie zu schauen. Gemeinsame Zeit bedeutet, auf dem Sofa zu liegen und sich anzusehen, ohne Fernsehen, miteinander zu sprechen und sich ungeteilte Aufmerksamkeit zu geben.
  • Geschenke annehmen – dafür dankbar sein und sich bewusst machen, was der andere sich dabei gedacht hat.
  • Dienste tun – Aufgaben in der Beziehung übernehmen, die der andere nicht gern macht. Und das in dem Wissen zu tun, dass man dem Partner eine Freude damit macht.
  • Berührungen – sich anfassen, küssen, umarmen.
 

Was sagen Studien

Weisser Schleier, goldene Ringe, Hochzeitsmarsch – all das lockt Europas Singles eher wenig: Laut einer Europäischen Studie suchen zwar viele eine langfristige Beziehung. Ein Trauschein muss es aber, vielleicht auch aus schlechter Erfahrung heraus, nicht unbedingt sein.

52 Prozent der europäischen Singles suchen derzeit gerade nach einer langfristigen Partnerschaft. Für die Mehrheit hat eine dauerhafte Beziehung allerdings nichts mit der Ehe zu tun: Nur jeder dritte Single mit Wunsch nach einer festen Partnerschaft will auch eine Heirat haben. Das ergab die Europäische Single- und Partnerstudie, mit über 13.000 Befragten aus 13 Ländern die größte repräsentative Studie zu Singles und Paaren in Europa.

Die Deutschen sind besonders zurückhaltend.

Bei den Deutschen ist die Zurückhaltung gegenüber dem Ja-Wort sogar noch klarer ausgeprägt als im europäischen Durchschnitt: Nur ungefähr jedem fünften Single, der ernsthaft auf der Suche nach einem Partner ist, schwebt dabei ein Eheversprechen vor. Weniger Enthusiasmus in Sachen Heirat legen nur noch die Österreicher, Niederländer und Belgier an den Tag. Ganz anders dagegen in Großbritannien und Irland. Bei den englischsprachigen Singles träumt dabei jeder zweite Single von einer Verbindung mit Trauschein, wenn er auf der Suche nach einer festen Partnerschaft ist. Damit steht das Ehebündnis auf den Inseln überdurchschnittlich hoch im Kurs.

Großstädter sind Heiratsmuffel

Spannend: In den deutschen Millionenstädten suchen sehr viel weniger Singles nach einem Ehepartner als in anderen Städten. So wünschen sich in Metropolen wie Berlin, Hamburg, München oder Köln nur elf Prozent der Singles mit Wunsch nach einer langfristigen Bindung einen Mann oder eine Frau zum Heiraten. In kleineren Städten und Gemeinden beträgt dieser Anteil dagegen durchschnittlich 27 Prozent. Wo viele unterschiedliche Menschen leben, treten auch viele unterschiedliche Perspektiven und Lebensmodelle auf und werden akzeptiert, Die moderne Form einer Partnerschaft, die vor allem in Großstädten gelebt wird, braucht kein Label mehr. Seit die ‚wilde Ehe‘ nicht mehr stigmatisiert und jede ernsthafte verbindliche Partnerschaft ernst genommen wird, geht es um die Tiefe und Aufrichtigkeit einer Partnerschaft und nicht um das Label für diese Beziehung.“

Die Lust am Heiraten sinkt sogar mit dem Alter

Je mehr Lebenserfahrung Singles mitbringen, desto geringer ist der Wunsch nach einem Trauschein. So wünscht sich in den Altersgruppen 18 bis 29 und 30 bis 39 immerhin fast jeder dritte deutsche Single auf der Suche nach einer festen Beziehung einen Partner für die Ehe. Bei den 40- bis 49-Jährigen können sich für dieses Lebensmodell nur noch 17 Prozent der Alleinstehenden begeistern. Auf nur noch sieben Prozent sinkt die Heiratsbegeisterung bei den 50 bis 59 Jahre alten Singles ab. Für die repräsentative Studie wurden Nicht-Singles zwischen 18 und 59 Jahren befragt – aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz, Spanien und Österreich.

Geht es euch auch so, dass in den ersten Jahren einer Beziehung gefühlt alles geklärt werden muss? Von „Wie magst du deinen Kaffee?“ über „Hast du irgendwelche Allergien?“ bis hin zu „Welchen Ballast bringst du so aus vergangenen Beziehungen mit?“ Wenn ihr all das in langen Gesprächen ausgetauscht habt und es dann immer noch passt, dann, ja dann ist sie irgendwann da, die große Frage: „Sag mal, willst du denn heiraten?“ Was antwortet man denn dann? Möglichst abgeklärt mit „Ja, eigentlich schon, aber es eilt jetzt auch nicht?“, obwohl das vielleicht doch ein bisschen untertrieben ist?

Oder ganz begeistert: „Hast du mir gerade einen Antrag gemacht? Ich sage ja, ja, ja!“ Wirkt direkt ein wenig verzweifelt, oder? Was ist, wenn ihr eigentlich gar nicht heiraten wollt? Oder ihr einfach sehr unsicher seid was die Zukunft so bringt. Ist es okay zu Hochzeiten keine endgültige Meinung zu haben?

Verheiratetes Paar

Ein bisschen schön darf es schon sein

Immerhin: Mit Mitte, Ende zwanzig häufen sich ja irgendwie die Hochzeitseinladungen. Spätestens ab Mitte Oktober geht es los, das große Einladen für den Wonnemonat Mai und die angrenzenden Tage. Da sticht es ein wenig, bei jeder neuen Einladung? Oder überwiegt der Gedanke an: Ein guter Grund für ein neues Kleid und ne gute Party im Vorfeld? Das ist ja schon ein kleiner Hinweis auf die eigene Haltung zum Thema Hochzeit.

Bei den Hochzeitsfeiern ist von romantisch-verkitscht bis schnarchig-langweilig ja alles dabei. Denn während Lisa zur Strandhochzeit auf Ibiza einlädt (was das bitte kostet!), mieten Hugo und Nicole die Turnhalle um die Ecke. Man soll Hochzeiten nicht vergleichen und am Ende zählt die Liebe, aber ein bisschen schön darf es schon sein, denkst du nicht?

Sehen wir das Ganze positiv: Je mehr Einladungen ankommen, desto eher wisst du auch, was du (nicht) wilst. Ein Hochzeitskleid aus Tüll und Spitze, in dem Sandra wie eine Sahnetorte aussieht, ist vielleicht nicht so richtig für dich gemacht. Aber die Tischdeko bei Paul und Joris, diese kleinen Blumensträuße mit dem Band aus Gräsern, die kommt auf die Hochzeitsliste. Und so kommt ihr mit jeder Hochzeitsfeier eurer eigenen Traumhochzeit vielleicht ein bisschen näher, was die Ausstattung angeht. Ob ihr das große Ding Hochzeit wirklich durchziehen wollt, steht vielleicht dann immer noch in den Sternen.

Zur Hochzeitsfeier sein „Plus Eins“, also den möglichen Ehepartner oder aktuellen Lebensabschnittsgefährten mitzubringen, kann auch schlecht enden. Lässt man an diesem Abend die große Liebe raushängen – vielleicht auch ein bisschen zuviel des Guten vor dem Brautpaar- kommt bestimmt die Hassfrage Nummer eins: „Und, wann ist es bei euch soweit?“ Was genau ist da die richtige Antwort? „Morgen!“ oder „Nie!“ oder „Geht dich gar nichts an“? Das wirkt schnell unhöflich. Aber es stimmt doch auch, es geht einfach niemanden was an, weder die frisch Vermählten noch die besoffene Tante, die das nach dem dritten Hugo augenzwinkernd fragt. Und wenn ihr eh noch nicht so richtig wisst, ob ihr denn jetzt heiraten wollt, dann nervt diese Frage unheimlich.

Machen wir es doch ganz einfach, Pro-/Contralisten sind doch sowieso schwer angesagt. Was spricht denn eigentlich für das Heiraten, also abgesehen von der großen romantischen Geste, die der ganzen Welt zeigt: Wir gehören zusammen! Heutzutage könnt ihr verheiratet sein und getrennt leben, einen gemeinsamen Namen tragen oder jeder seinen eigenen behalten. Es gilt irgendwie das Prinzip „alles kann, nichts muss“. Das bietet sehr viel Freiraum, eine Ehe und die Hochzeit so zu gestalten, wie es zu einem passt. Klingt doch gar nicht so schlecht oder? Aber irgendwie frage ich mich: Ist die große Geste noch nötig, wenn sie eigentlich genau dazu reduzieren ist: zur Geste, zum reinen Symbol?

Wer irgendwann eine Familie gründen will, erlebt in der Hochzeit eine Erleichterung. Statt sich mit Vaterschaftsanerkennungsformularen rumschlagen zu müssen, wird der Ehemann automatisch als Vater eingetragen. Nun ja, sagt ihr jetzt, aber ist das ein Vorteil, wenn man gar keine Kinder will? Auch noch so eine Entscheidung, die vielleicht auf einen anderen Tag verschoben werden würde.

Aber zurück zur Hochzeit. Macht ihr das jetzt oder nicht? Eheliche Absicherung wirkt auch irgendwie rückschrittig in Zeiten, in denen wir Frauen sehr gut für uns selbst sorgen können. Ehegattensplitting, noch so ein komisches Wort, verhilft zu Steuererleichterungen. Aber sollte man dafür exra heiraten?

Einen Punkt will ich gelten lassen, weil er viel Gewicht hat. Wer geheiratet hat, genießt von da an auch das eheliche Auskunftsrecht. Das bedeutet im Klartext für euch: Wenn eurem Partner etwas zustößt, seid ihr nicht auf den Goodwill der Familie angewiesen, sondern bekommt alle Auskünfte aus erster Hand. Das ist verbrieftes Recht und das haben wir alle doch schon zigmal in irgendwelchen Arztserien gesehen.

Bleibt noch die Kostenfrage: So eine Hochzeit kann ganz schön ins Geld gehen. Die durchschnittliche Hochzeit kostet 6500 Euro. Für einen Tag, kaum zu glaube n, oder? Wahnsinn! Wenn es doch nur um ein Fest für die Liebe geht, ohne Trauschein, ohne Kleid und Anzug, ohne Ringe, dann könntet ihr ja auch einfach so feiern. Im Sommer, jeder Gast steuert etwas zum Buffet bei und ihr genießt den Tag. Kann natürlich trotzdem mit der Frage enden: „Und, wann heiratet ihr endlich?“

Was macht man dann? Nägeln mit Köpfen, eine Ehe mit Brief und Siegel? Immerhin klingt es irgendwie schöner zu sagen „mein Mann/meine Frau“ anstatt „Freund/Freundin“. Und auch gefühlsmäßig ändert sich ja eine Menge durch eine Hochzeit.

Der Hochzeitstag ist ein Tag der Liebe, eine Feier aufs Leben und das Festhalten von den Liebesgefühlen. Vielleicht sollten wir alle mutig sein und genau dazu „ja“ sagen. Jeden Tag, ob mit Trauschein oder ohne. Hauptsache eure Liebe wird ein Fest!

Wenn du der Vater bist, ja – auch wenn ein neues Gesetz die Lage von Vätern jetzt verbessern soll. Doch wird es aller Wahrscheinlichkeit nach auch künftig so sein, dass bei unverheirateten Paaren automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hat – es sei denn, die Eltern haben beim Standesamt, Jugendamt oder einem Notar erklärt, dass sie sich das Sorgerecht teilen wollen. Das ist problemlos möglich, doch auch wenn es nach dem Richterspruch für Väter künftig möglich sein wird, das gemeinsame oder sogar alleinige Sorgerecht vor Gericht einzuklagen – es wird immer mit einem hohen Aufwand verbunden sein und alle Beteiligten viele Nerven kosten.

Mit der Eheschließung jedoch bekommen Eltern für ihr gemeinsames Kind auch das gemeinsame Sorgerecht – sogar dann, wenn es vor der Heirat geboren wurde. Und im Falle einer Scheidung gehen die Gerichte mittlerweile davon aus, dass sich beide Eltern das Sorgerecht teilen werden – ansonsten muss ein Elternteil einen entsprechenden Gerichtsbeschluss anstreben.

Doch ob ihr nun verheiratet seid oder nicht, ob ihr euch trennt oder nicht, hat keine Konsequenzen für das Sorgerecht. Es endet nur dann, wenn es von einem Familiengericht so beschlossen wird.

Was ist noch zu beachten

Hochzeit: Welche Unterlagen für Standesamt und Kirche?

Ehegattensplitting: Achtung vor Steuerklasse V

Müssen Verheiratete weniger Steuern zahlen?

So allgemein kann man das nicht sagen. Verdienen beide Partner etwa gleich viel, spielt es keine Rolle, ob sie verheiratet sind oder nicht: Die Steuerklasse I von Singles entspricht der Steuerklasse IV, die für ähnlich viel verdienende Eheleute gilt. Doch im Gegensatz zu Unverheirateten können Eheleute das Ehegattensplitting nutzen.

Steuern spart man lediglich, wenn ein Alleinverdiener sehr viel Geld verdient und der andere Partner kein Einkommen hat. Dann profitiert man vom Ehegattensplitting.

Allerdings haben ledige Eltern durchaus einen Steuervorteil – aber auch nur einen kleinen: Unterhaltspflichtige Alleinverdiener können ihre Zahlungen in den ersten drei Jahren als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, wenn sie mit demjenigen zusammenleben, dem sie Unterhalt zahlen (Höchstgrenze: 7.680 Euro im Jahr). Allerdings braucht man einen guten Steuerberater, damit das Finanzamt diese Kosten annimmt.

Ist es also demnach für Sorgerechtsfragen besser, verheiratet zu sein? Zahlen Verheiratete weniger Steuern? Wir wollen eine Immobilie kaufen. Ist es dafür vorteilhafter, verheiratet zu sein? Das Thema „Vollmacht“ hat sich bei Ehepaaren erledigt, oder nicht? Thema Versicherungen – hat man da Vorteile, wenn man sich versichert? Ist es für ein gemeinsames Konto wichtig, ob man verheiratet ist oder nicht? Falls man sich trennt – ist es da besser, verheiratet gewesen zu sein? Bekommen die Kinder und die Mutter mehr Unterhalt, wenn sie verheiratet war? Muss man verheiratet gewesen sein, um im Fall einer Trennung Geld aus dem Versorgungsausgleich zu bekommen? Was passiert im Fall einer Trennung mit der Mietwohnung? Als Unverheirateter bekomme ich leichter Hartz IV, oder? Eine Witwenrente oder einen Riester-Zulagen-Vertrag bekommt nur ein Ehepartner, oder? Und was ist mit dem Erbrecht? Bist du fit in Sachen Familienrecht?

Wir wollen eine Immobilie kaufen. Ist es dafür besser, verheiratet zu sein?

Eindeutig ja. Beim Kauf einer Immobilie sind Ehepaare im Vorteil: Euch gehört das Haus oft gemeinsam – in diesem Fall sind auch beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Stirbt einer von beiden, erbt der andere. Aber: Wurde die Immobilie zusammen finanziert, ist aber nur einer der Eheleute ins Grundbuch eingetragen, droht der andere bei einer Scheidung leer auszugehen. Deshalb sollte man in einem Vertrag (Notar!) festlegen, dass im Scheidungsfall das Eigentum teilweise an den mitfinanzierenden Partner übertragen wird. Im Grundbuch wird dann ein so genanntes Verfügungs- und Belastungsverbot eingetragen.

Unverheiratete erben ohne Erbvertrag oder Testament nichts. Auch eine spätere Heirat kann daran nichts ändern: Bei Trennung wird nur aufgeteilt, was im Lauf der Ehe zusammen erworben wurde – liegt der Hauskauf vor der Eheschließung, zählt die Immobilie nicht dazu. Da nützt nur ein Vertrag.

Das Thema „Vollmacht“ hat sich bei Ehepaaren erledigt, oder?

Ja. Wer verheiratet ist, kann für seinen Partner handeln. Unverheiratete Partner müssen sich Vollmachten einholen – und das schon für Kleinigkeiten wie die Paketabholung bei der Post. Oder für den Arzt, um im Notfall Auskunft zu erhalten. Oder für ein Besuchsrecht im Krankenhaus. Allerdings wird’s kompliziert, wenn man zwar verheiratet ist, aber den eigenen Namen behalten will – dann braucht man oft trotzdem eine Vollmacht.

Thema Versicherungen – fahren wir da als Versicherte besser?

Nein. Der Familienstand ist für das Versicherungsunternehmen egal. Haftpflicht, Hausrat, Rechtschutz – wer als Paar zusammen wohnt, benötigt nur eine Versicherung. Nur bei Risiko-Lebensversicherungen muss man als unverheiratetes Paar aufpassen: Im Todesfall ist meist der Partner als Begünstigter eingesetzt. Der oder die Begünstigte muss die Versicherung selbst abschließen, versichert wird aber nicht dieses Leben, sondern das des Lebensgefährten. Dann wird die Auszahlung nicht besteuert.

Ist es für ein gemeinsames Konto wichtig, ob wir verheiratet sind oder nicht?

Ja! Eröffnet ein Partner etwa ein Konto bei einer Bank, auf das der andere frei zugreifen kann, gehört dem anderen für das Finanzamt plötzlich die Hälfte des Guthabens. Einen Freistellungsauftrag für ein solches „Oder-Konto“ können jedoch nur Eheleute bei der Bank beantragen (der Sparerfreibetrag liegt für Ehepaare derzeit bei 1.500 Euro pro Jahr). Denn Geldgeschenke unter Eheleuten interessieren das Finanzamt kaum: Alle zehn Jahre darf man sich bis zu 307.000 Euro steuerfrei überschreiben. Ist das Paar nicht verheiratet, liegt der Freibetrag nur bei 5.200 Euro – auf alles, was darüber liegt, müssen hohe Steuern bezahlt werden.

Die Lösung: Wenn jeder per Vollmacht über das Einzelkonto des anderen verfügen kann, wird keine Schenkungssteuer fällig.

Falls wir uns trennen – ist es da besser, verheiratet gewesen zu sein?

Kommt drauf an, wie vorausschauend ihr in der Beziehung eure Finanzen geregelt habt. Der schlimmste Fall, wenn ihr nicht verheiratet wart: Hat beispielsweise die Frau den Haushalt finanziert und der Mann das Auto, gehört ihm dann das Auto – und ihr gar nichts. Ihre Investition ist verloren, er hat billig gewohnt.

Bei Verheirateten wird dagegen in der Regel im Zugewinnausgleich ausgerechnet, was gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet wurde. Das wird dann auch geteilt.

Bekommen meine Kinder und ich mehr Unterhalt, wenn ich verheiratet war?

Was die Kinder betrifft, ist der Unterhalt gleich hoch – egal, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Seit dem 01.01. 2008 werden auch die bisherigen Unterschiede beim Betreuungsunterhalt aufgehoben: Bisher hatten ledige Eltern hier das Nachsehen. Künftig jedoch gilt für geschiedene wie getrennte Eltern, die ein Kind betreuen: Bis zum dritten Geburtstag des Kindes haben sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt – aber danach nur noch in Einzelfällen!

Ebenfalls neu seit 01.01. 2008: Im Falle einer Scheidung verschlechtert sich die Position der Ehefrau. Künftig sind zunächst die Kinder unterhaltsberechtigt – und zwar sowohl die aus der ersten Ehe als auch die aus der folgenden Beziehung. Erst danach folgen die Partner, die diese Kinder betreuen.

Im Klartext: Versorgt die erste Exfrau die Kinder aus erster Ehe, hat sie den gleichen Unterhaltsanspruch wie die neue Partnerin ihres früheren Mannes. Blieb die erste Ehe kinderlos oder sind die Kinder bereits aus dem Haus, rutscht sie auf den dritten Rang. Eine Ausnahme: Wenn die Ehe länger als sieben Jahre hielt und es eine Absprache gab, dass die Frau nach der Hochzeit zuhause bleibt, steht ihr weiterhin der zweite Rang zu. Darüber entscheiden jedoch im Einzelfall die Gerichte.

Muss ich verheiratet gewesen sein, um im Fall einer Trennung Geld aus dem Versorgungsausgleich zu bekommen?

Ja. Wart ihr verheiratet, wird über den Versorgungsausgleich festgelegt, welchen Teil seiner Rentenansprüche der verdienende Partner an den anderen abgeben muss, der die Kinder versorgt hat. Ohne Trauschein gibt es diesen Ausgleich nicht.

Ein Tipp, wie ihr das auch als unverheiratetes Paar gerecht handhaben können: Schließt vor der Kinderpause für den Erzieher der Kinder eine dynamisierte Lebensversicherung ab, die der Verdiener bezahlt.

Was passiert im Fall einer Trennung mit der Mietwohnung?

Wart ihr verheiratet und nun zieht einer der Partner aus, kann der andere wohnen bleiben, ohne dass der Vermieter groß zustimmen muss – und egal, auf wen der Mietvertrag lief.

Bei unverheirateten Paaren kommt es auf den Mietvertrag an. Der Vorteil, wenn beide den Vertrag unterschrieben haben und so jeder ein Hauptmieter ist: Dann hat auch jeder ein eigenes Wohnrecht unabhängig vom anderen – aber auch die Pflicht, vielleicht allein die komplette Miete zahlen zu müssen.

Der Vorteil, wenn bei Unverheirateten nur einer den Vertrag unterschreibt: Flexibilität. Bei einer Trennung kann der Untermieter ohne Verpflichtung ausziehen – oder der Hauptmieter einfach kündigen. Allerdings bedeutet das auch, dass der Partner, der keinen Vertrag hat, ganz schnell auf der Straße stehen kann.

Als Unverheirateter bekomme ich leichter Hartz IV, oder?

Nein. Aber der Reihe nach: Wer seine Stelle verliert, bekommt ein Jahr Arbeitslosengeld I – und dafür ist es gleich, wie viel der Partner oder Ehemann verdient. Wer länger arbeitslos ist, hat ein Recht auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Aber nun wird genau kontrolliert: Gibt es einen Partner, der den Arbeitslosen versorgen kann? Hat einer von beiden Erspartes?

Es spielt hierbei keine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Kriterium ist vielmehr, ob beide zusammen leben oder nicht. Das heißt, ob beide eine „Bedarfsgemeinschaft“ bilden. Im Klartext: Wer arbeitslos ist, kann also mit seinem Antrag auf Arbeitslosengeld II scheitern, weil der mit ihm zusammen lebende Partner zu viel verdient – egal, ob verheiratet oder nicht. Was bedeutet: Dem kann nur entkommen, wer in getrennten Wohnungen lebt.

Immerhin: Wer verheiratet ist und wegen des Partnerverdienstes kein ALG II bekommt, kann sich über die gesetzliche Krankenkasse des Partners kostenlos mitversichern lassen – Unverheiratete haben diese Möglichkeit nicht.

Eine Witwenrente oder einen Riester-Zulagen-Vertrag bekommt nur ein Ehepartner, oder?

Richtig. Staatliche Witwen- oder Witwerrente bekommt nur, wer mit dem Verstorbenen verheiratet war. Auch den klassischen Riester-Zulagen-Vertrag für Partner, die keinen eigenen Förderanspruch haben und zu Hause die Kinder versorgen, während der andere erwerbstätig ist, gibt es nur für Ehepaare. Auch mit Rürup-Renten können nur Ehepartner und Kinder abgesichert werden – unverheiratete Partner nicht.

Und was ist mit dem Erbrecht?

Da ist es eindeutig besser, ihr seid verheiratet. Ein Lebenspartner gilt nicht als verwandt – und wird damit im Erbrecht als Fremder behandelt. Ohne Testament erbt ein unverheirateter Partner gar nichts: Erben des Verstorbenen sind seine Kinder, Eltern und Verwandten. Nur mit Testament oder Vertrag kann ein Partner erben.

Und trotzdem bleiben Nachteile: Die Erbschaftssteuer ist höher, sie beträgt 17 bis 50 Prozent für Partner ohne Trauschein, sieben bis 30 Prozent für Ehepartner – und der Freibetrag ist niedriger: Ehegatten bekommen 500.000 Euro steuerfrei, Lebensgefährten nur magere 20.000 Euro.

Unverheiratete können zudem kein gemeinsames Testament machen. Entweder wird vorm Notar ein gemeinsamer Erbvertrag geschlossen, oder jeder macht ein eigenes Testament, in dem er den anderen als Alleinerben einsetzt.

Für die Kinder ist es übrigens egal, ob ihre Eltern verheiratet waren oder nicht: Eheliche und nichteheliche Kinder sind beim Erben gleichgestellt.

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Sophia Ebersbach

Sophia Ebersbach ist unsere Expertin für Online-Dating und Dating im Allgemeinen. Sie hat in diesem Bereich jahrelange Erfahrung gesammelt und teilt gerne ihr Wissen. Sophia gibt praktische Tipps und Ratschläge zu verschiedenen Themen im Bereich Dating, Liebe und Beziehung, um den Menschen dabei zu helfen, ihre Dating-Erfahrungen zu verbessern.

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